Google-Fonts Abmahner Staatsanwaltschaft Berlin

Das Thema beschäftigt uns und vor allem einige unserer Kunden, die die Google-Fonts auf den Webseiten verwenden schon seit Oktober 2022. Das machen im übrigen Millionen von Webseiten! Die Verwendung der Fonts ist kostenlos. Das Problem dabei ist, dass wenn die Webseite aufgerufen wird die IP an Google USA übertragen wird. Das ist laut DSGVO verboten, weil das gegen den Datenschutz verstößt!

Dies betrifft nur die Länder in der europäischen Union, wir wissen von keinem anderen Land weltweit, dass derart restriktiv verfährt und halten diese Regelung und einige andere in der DSGVO für reichlich übertrieben. Über die IP Adresse kann Google nur per richterlichen Beschluss feststellen lassen welcher PC/Handy auf die Webseite zugegriffen hat! Warum sollte ein Richter diesen Beschluss erlassen?

Jedenfalls wurden tausende von Abmahnungen an Webseitenbetreiber geschickt, die Google-Fonts verwenden und Schmerzensgeld für die Übertragung der IP verlangt. Das war reine Geldmacherei, leider haben viele gezahlt. Von unseren Kunden keiner!

Heute hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin bundesweit zugeschlagen!

Den Rest kann man in dem Artikel auf Golem.de lesen:
Google-Fonts-Abmahner bundesweit wegen Erpressung durchsucht

Wir wünschen allen schöne Feiertage und einen guten Rutsch!